FRAGEN Seminar 2,
Dr. Jennifer von Luckner
Diese Medikamente sind die Angiotensin-Rezeptor-Blocker und die ACE-Hemmer. Erstere werden heutzutage von der Wissenschaft präferiert. Zusätzlich wird eine Protein-reduzierte Diät (Nierendiät ist meist ausreichend Protein-reduziert und damit eine gute Wahl) sowie die Zugabe von Omega Fettsäuren in Form von Lachsöl angeraten. Welche Optionen genau bestehen, hängt von der Ursache der verstärkten Eiweißausscheidung durch die Nieren ab. Manchmal kann eine so genannte Elektrophorese aus dem Urin Aufschlüsse geben, oft wird aber nur eine Biopsie (= Gewebeprobe) genaueres sagen können. Ob dies bei Ihrem Kater indiziert ist, kann am besten Ihr Tierarzt/Tierärztin vor Ort sagen.
15 : 00 – 17 : 00 Uhr
Seminar 2
Rechtliche Fallstricke in der Katzenzucht und Katzenhaltung
Rechtsanwalt Andreas Ackenheil
Dies ist eine sehr spezielle Frage, die grundlegend mit dem Tierrecht nichts zu tun hat. Grundsätzlich zeichnet sich die Liebhaberei steuerrechtlich dadurch aus, dass über einen längeren Zeitraum Verluste erwirtschaftet werden oder zumindest keine nennenswerten Gewinne realisiert werden. Jedoch ist in der Regel eine umfassende Gesamtbetrachtung der Tätigkeit erforderlich und daher ist die Frage besser an einen auf Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder an einen Steuerberater zu stellen.
Der Ersatz kann ja niemals dasselbe Tier sein. Die Problematik stellt sich nur, wenn man sich auf ein bestimmtes Tier geeinigt hat und dieses dann aber nicht übergeben bekommt, sondern ein anderes Tier. Im Falle des Ersatzes kann es sich selbstverständlich nicht um dasselbe beschriebene Tier handeln.
Die österreichischen Regelungen sind sicherlich sehr ähnlich. Hier muss jedoch bei konkreten Fragen ein Rechtsanwalt aus Österreich gefragt werden.
Den absolut wasserdichten Vertrag gibt es aufgrund der sehr komplexen Rechtsmaterie selbstverständlich nicht, jedoch einen Vertrag, der dem recht nahekommt. Eine Anpassung ist möglich, jedoch sollte ein guter Vertrag nur im Einzelfall innerhalb der Regelungen verändert werden, da beim Erstellen des Vertrages darauf geachtet wird, dass die Regelungen insgesamt zusammenpassen, auf Ihre Zucht abgestimmt sind und sich nicht gegenseitig im Detail ausschließen. Wir können für Sie einen entsprechenden Vertrag erstellen. Sie können sich bzgl. der Konditionen gerne mit uns per Email in Verbindung setzen.
Sinn und Zweck einer Vertragsstrafe im Vertrag ist die Sanktion des Vertragspartners im Streitfall. Diese steht selbstverständlich Ihnen zu. Wenn Sie diese an eine Tierschutzorganisation spenden wollen steht Ihnen dies frei.
Die entsprechende Regelung des § 11 TSchG sieht fortpflanzungsfähige Katze vor. Die von Ihnen angesprochenen Kitten sowie Kastraten zählen hierbei daher nicht dazu. Das Veterinäramt nimmt eine Gesamtschau Ihrer Zuchtstätte vor. Hierbei kann die Quadratmeterzahl sicherlich in die Beurteilung mit aufgenommen werden, wenn sie regelmäßig jedoch nicht das einzige Beurteilungskriterium für den Erlass von Auflagen seitens des Veterinäramtes darstellt.
Eine Anzahlung muss regelmäßig zurückerstattet werden, wenn es letztlich nicht zum Vertragsschluss kommt. Eine Reservierungsgebühr stellt eine Gebühr dar, die ich leiste, um eine Option auf das konkrete Tier zu haben. Im Gegenzug zu dieser Leistung verpflichten Sie sich, das Tier nicht an eine andere Person zu übereignen. Wenn nun der Käufer das Tier nicht abnimmt oder vom Vertrag vor der Übernahme zurücktritt verfällt regelmäßig diese Gebühr, da sie dann ihren Zweck erfüllt hat.
Hierzu wurde im Seminar klargestellt, dass die Infektion keinen Sachmangel darstellt, die Erkrankung hingegen schon. Da die Gewährleistung über 24 Monate geht, fällt auch eine Erkrankung innerhalb von 20 Monaten hierunter. Wenn Sie jedoch beweisen können, dass die Infektion durch den Käufer verschuldet wurde, was nicht immer einfach ist, jedoch hierbei die Inkubationszeiten helfen, dann ist dies kein Fall der Gewährleistung.
Da der Käufer regelmäßig nicht Vereinsmitglied ist, greift eine solche Regelung dem Käufer gegenüber meist nicht. Da das vollständige Eigentum erst mit Zahlung der letzten Rate auf den Käufer übergeht, steht im auch erst zu diesem Zeitpunkt der Besitz (nicht das Eigentum, dieses verbleibt meist beim Zuchtverein) an der Ahnentafel zu.
Für die konkreten Fragen der Versicherungsart, die für Sie in Frage kommt (was passt zu mir und meiner Zucht), und welchen Umfang diese hat wenden Sie sich bitte an einen Versicherungsagenten oder einen Versicherungsmakler, da dies zunächst keine Frage des Tierrechts ist. Erst wenn es zum Streitfall aus diesem Vertrag kommt kann hier ein Rechtsanwalt entscheidend helfen.
Dies liegt im Verschulden des Käufers, weshalb hierfür der Verkäufer nicht haftet. Den entsprechenden gerichtsfesten Beweis zu erbringen ist jedoch nicht immer einfach.
Dies ist eine Frage des Einzelfalles. Wenn das Gesundheitszeugnis positiv ist, das Tier also als gesund befundet wird, spricht zunächst nichts dagegen, das Gesundheitszeugnis an den Käufer zu übergeben. Es stellt ja ein für Sie positives Ergebnis dar. Wenn es jedoch einen negativen Befund aufweist, es also eine Erkrankung belegt, dann müsste der Verkäufer sowieso im Kaufvertrag hierauf hinweisen.
Wie das „neue“ Tier auszusehen hat ist zunächst eine Frage der Vereinbarung zwischen den Parteien. Der Käufer kann verlangen, dass der „neue“ Tier dem „alten“ Tier so nahe wie möglich kommt (bspw. hinsichtlich der Färbung etc.). Wenn daher ein schwarzer Kater Gegenstand des Kaufvertrages war hat der Käufer zunächst einen Anspruch auf Übereignung eines schwarzen Katers. Erklärt er sich nun aber mit einer weißen Katze einverstanden können Sie auch eine weiße Katze als Ersatz übereignen.
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Vibrissen der Information und Kommunikation dienen. Ob eine Beeinflussung des Milchaufnahmeverhaltens besteht ist strittig. Da bei Rex-Katzen in der Regel das Deckhaar und das Wollhaar zumindest beeinflusst ist, besteht die Gefahr, dass wichtige Körperfunktionen eingeschränkt sein können. Dies unabhängig von Temperatur und Haltungsform. Letztlich ist nicht abschließend höchstrichterlich entschieden, wann aus Sicht des Gerichts Qualzuchten bestehen. Jedoch sind die Kommentierungen des TierSchG hierbei als Auslegungshilfe heranzuziehen. Aufgrund der stetigen Einzelfallbetrachtung kann über die gerichtlichen Entscheidungen keine verbindliche Aussage getroffen werden, gleich verhält es sich mit Einschätzungen gegenüber behördlichem Handeln. Dies ist auch stark von den jeweiligen Veterinärämtern abhängig.
Hier sollten Sie aufgrund der Regelungen des neuen Kaufrechts ab 2022 im Vertrag explizit darauf hinweisen.
Da es sich hierbei um eine steuerrechtliche und nicht um eine tierrechtliche Fragestellung handelt, die sich zudem auch noch recht komplex darstellt, müssten Sie Ihre Frage bitte an einen Fachanwalt für Steuerrecht oder einen guten Steuerberater stellen.
Hier stellt sich die Rechtslage recht eindeutig dar. Wird im Mietvertrag die Tierhaltung allgemein ausgeschlossen, ist dies rechtlich nicht wirksam. Wie im Seminar dargestellt kann der Vermieter die Haltung bestimmter Tiere von seiner Zustimmung abhängig machen. Diese kann er nur verweigern, wenn er einen besonderen Grund hierfür hat, welcher gerichtlich überprüfbar ist. Die entsprechende Klausel im Mietvertrag kann auch bereits aufgrund ihrer Formulierung unwirksam sein. Hier bietet sich eine rechtliche Prüfung der Klausel bzw. des Vertrages an.